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F&A zum Thema Klubkarte
Wozu berechtigt die Klubkarte?
Der/die am Pensionistenklub interessierte SeniorIn wird nach maximal einer Woche "Schnuppern" in die Liste der KlubbesucherInnen aufgenommen und erhält danach kostenlos eine Klubkarte ausgestellt.
Die Klubkarte ist nicht übertragbar und berechtigt zum Besuch eines Pensionistenklubs eines Bezirkes, zur Inanspruchnahme aller Klubangebote und Teilnahme an den jeweiligen Aktivitäten. Sie dient auch als Berechtigungskarte zur Teilnahme an Klub-Veranstaltungen in einem „Hausklub“ (Klub im Pensionisten-Wohnhaus) desjenigen Bezirkes, in dem der/die KlubbesucherIn einen Bezirksklub besucht – jedoch nur nach Voranmeldung und nach Maßgabe verfügbarer Plätze.